Die internationale Alpenkonvention ist der weltweit erste völkerrechtliche Vertrag zum Schutz einer Bergregion. Ein Meilenstein!
Ist aber, neben viel Papier auch etwas Praxistaugliches herausgekommen? Wir wollen genau hinsehen und hinterfragen, wo der Prozess heute steht.
Vortragender: Markus Reiterer, Generalsekretär der Alpenkonvention
Termin: 21.3.2016, 15:00 Uhr
Ort: Forum LK, Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck
Unter dem Titel „Alpenkonvention – Quo vadis?“ lud der Tiroler Forstverein am 21. März 2016 zur jährlichen Informationsveranstaltung im Landeskultursaal der Landwirtschaftskammer Tirol in Innsbruck. Mag. Markus Reiterer, Generalsekretär der Alpenkonvention, referierte vor rund 35 interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern was aus dem 1989 unterzeichneten länderübergreifenden Vertrag der Alpenländer geworden ist. In Österreich wurden mittlerweile alle acht Protokolle der Alpenkonvention (Verkehr, Bergwald, Bodenschutz, Berglandwirtschaft, Energie, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Tourismus, Naturschutz & Landschaftspflege) ratifiziert. Die Inhalte des Völkerrechtsvertrages sind somit von den Behörden unmittelbar anzuwenden. „Es gilt an den damals festgelegten Zielen der Alpenkonvention festzuhalten, damals wie heute“, beschließt Reiterer den Vortrag.
Die Alpenkonvention ist ein Übereinkommen zwischen den acht Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) und der Europäischen Union mit dem Ziel, den Schutz der Alpen und ihre nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Erstmals definierte man damit ein Berggebiet über die nationalen Grenzen hinweg als funktionale geographische Einheit und als ein vor gemeinsamen Herausforderungen stehender Kultur- und Wirtschaftsraum.